Brandschutz-Schulung

Evakuierungsübungen im Unternehmen

Ist eine Evakuierungsübung / Räumungsübung Pflicht?

Ja, laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Evakuierungsübungen bzw. Übungen zur Gebäuderäumung durchzuführen.

Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2. 3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.

Gerne begleiten wir die Durchführung Ihrer Evakuierungs- und / oder Räumungsübung.

Sprechen Sie uns gerne für eine Terminabsprache an.

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