Rauchabzug / RWA Anlage – Im Rahmen des Brandschutzes spielt der Rauchabzug eine wesentliche Rolle, wobei der Rauch- und Wärmeabzug (RWA Anlage bzw. NRA Anlage) einen Teil des baulichen Brandschutzes darstellt. Eine Wartung der RWA Anlage muss alle 12 Monate erfolgen.
Die DIN 18232 beschreibt, dass Wartungsarbeiten an RWA und NRA Anlagen nur durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden dürfen. Dies sollte mindestens einmal jährlich geschehen. Zu überprüfen sind hierbei alle Bestätigungs- und Steuerungselemente, alle Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und jedes Zubehörteil.
Bei der Wartung einer RWA-Anlage geht es um die Pflege wie auch und die Prüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft. Dabei werden alle Bestandteile der RWA-Anlage geprüft. Dazu gehören: alle Arten von Öffnungen wie Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Doppelklappen, Lichtbandklappen und Fensterflügel.
RWA müssen jährlich durch einen Brandschutzfachbetrieb, genauer gesagt durch Sachkundige nach DIN 18232 gewartet und instand gehalten werden.