Bei der mindestens alle 12 Monate nötigen Rauchwarnmelder Wartung wird die Betriebsfähigkeit der Rauchmelder nach DIN 14676 getestet. Zur Prüfung gehört, ob der Montageort des Rauchwarnmelders den DIN-Vorschriften entspricht und das Gerät Beschädigungen aufweist.
In Mietverhältnissen liegt diese Pflicht, was die Anschaffung und Installation betrifft, zunächst bei den Eigentümern und Vermietern der Immobilien. Die Verantwortung für Instandhaltung und Überprüfung der Gerät ist wiederum, je nach Bundeslage, Sache der Vermieter.
In Privatgebäuden ist die Installation eines Rauchmelders verpflichtend. Dies betrifft auch Eigentums- und Mietwohnungen. Hierbei sind die Eigentümer für die Montage verantwortlich. Dies gilt auch für die regelmäßige Wartung.