Die Instandhaltung von Wandhydranten und Wandhydrantenanlagen ist jährlich gemäß den Anforderungen in DIN 14462 und DIN EN 671-3 durchzuführen, sofern anderweitig keine höheren Anforderungen gestellt werden.
Wandhydranten müssen jährlich auf Funktionsfähigkeit durch einen sachkundigen Fachbetrieb geprüft werden. Grundlage dieser Prüfung ist die EN 671-3 und die DIN 14462, wobei die Einrichtungen genau inspiziert werden und hinsichtlich ihres Durchflusses, ihres Drucks und ihrer Dichtheit geprüft werden.
Wandhydranten sind in der DIN 14461 und der DIN 14462 geregelt und müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen fachgerecht überprüft werden.
„Für die Bereitstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung (…) sind amtsfreie Gemeinden, Ämter und kreisfreie Städte zuständig. “ Es sei „nicht nur die Errichtung und Vorhaltung, sondern auch die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Entnahmestellen Aufgabe des Trägers.
Die Hydrantenprüfung muss von einer sachkundigen Person gemäß DIN 14462 durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Hydrantenprüfung müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Unter- und Überflurhydranten dienen ausschließlich der Feuerwehr zur Wasserversorgung im Notfall.