Wartung und Überprüfung von Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung

Betreiber von Sicherheitsbeleuchtungen sind gesetzlich und normativ zur regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Instandsetzung verpflichtet. Schon der Ausfall nur einer Sicherheits- oder Rettungszeichenleuchte stellt ein Unfallrisiko dar. Und im Schadenfall trägt der Betreiber die Beweislast.

Wie oft muss eine Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Sachverständigenprüfung der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0108-100 & DIN EN 50172. Bei der wiederkehrenden Überprüfung, die spätestens alle 3 Jahre notwendig wird, handelt es sich um eine Sachverständigenprüfung der Sicherheitsbeleuchtung. Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen dürfen nur durch Fachpersonal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchgeführt werden. Spätestens nach Ablauf von 3 Jahren muss die Messung der. Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 erfolgen.

Wer darf eine Sicherheitsbeleuchtung prüfen?

Die Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen in Arbeitsstätten ist in § 4 der ArbStättV definiert und fordert eine regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit. Die Sicherheitsbeleuchtung ist bereits vor der Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen zu prüfen

Wer wartet Sicherheitsbeleuchtung?

Betreiber von Sicherheitsbeleuchtungen sind gesetzlich und normativ zur regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Instandsetzung verpflichtet. Schon der Ausfall nur einer Sicherheits- oder Rettungszeichenleuchte stellt ein Unfallrisiko dar. Und im Schadenfall trägt der Betreiber die Beweislast.

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