Ist eine Evakuierungsübung / Räumungsübung Pflicht?
Ja, laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Evakuierungsübungen bzw. Übungen zur Gebäuderäumung durchzuführen.
Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2. 3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.
Gerne begleiten wir die Durchführung Ihrer Evakuierungs- und / oder Räumungsübung.
Sprechen Sie uns gerne für eine Terminabsprache an.