Die Prüfung der Anlage – inklusive der Steigleitung trocken – ist alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen gemäß DIN 14462 durchzuführen. Ein kürzeres Wartungsintervall für Entnahmestelle, trockene Steigleitung und Einspeisearmatur ist aufgrund individueller Vorgaben möglich.
Die Wartung von einer Steigleitung Trocken hat spätestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Wartungen und Prüfungen müssen grundsätzlich durch Sachkundige bzw. Sachverständige von qualifizierten Brandschutzfirmen erfolgen.
Nach DIN 14462 sind Löschwasserleitungen „trocken“ alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu überprüfen. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber der baulichen Anlage.