Aktuelles

Schulung für Räumungs- und Evakuierungshelfer

Es ist wichtig, das im Unternehmen auch ein ausreichende Anzahl von Räumungs- und Evakuierungshelfern vorhanden ist.

Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine fundierte Ausbildung zum Räumungs- bzw. zum Evakuierungshelfer.

Gerne kommen wir vor Ort in Ihr Unternehmen und bilden direkt zu den vor Ort gegebenen Voraussetzungen aus.

Evakuierungsübungen im Unternehmen

Ist eine Evakuierungsübung / Räumungsübung Pflicht?

Ja, laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Evakuierungsübungen bzw. Übungen zur Gebäuderäumung durchzuführen.

Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2. 3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.

Gerne begleiten wir die Durchführung Ihrer Evakuierungs- und / oder Räumungsübung.

Sprechen Sie uns gerne für eine Terminabsprache an.

Schulung für Mitarbeiter im Bereich Brandschutz

Es ist jederzeit möglich, das in einem Betrieb ein Feuer ausbrechen kann.

Daher ist es hier wichtig, das hier eine ausreichende Anzahl an Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.

Wir bieten Ihnen eine fundierte Ausbildung zum Brandschutz- und auch Evakuierungshelfer in Ihrem Unternehmen vor Ort.

Sprechen Sie uns gerne an.

Brandschutz Corsten background image