Im Allgemeinen müssen Brandschutztüren alle zwölf Monate von einer befähigten Person zur Prüfung von Brandschutztüren gewartet werden. Der Hersteller Ihrer Brandschutztüren hat eine Wartungsanleitung mitgeliefert. Darin sind die nötigen Wartungsarbeiten genau und verbindlich aufgeführt. Einmal im Jahr muss ein Sachkundiger mit einer professionellen Wartung gemäß DIN 31051 beauftragt werden, ebenso bei einer baulichen Veränderung
Eine Inspektion und Wartung der Brandschutztüren ist regelmäßig notwendig, mindestens einmal jährlich, sowie nach jeder Nutzung im Brandfall oder baulichen Veränderung.
Die Pflicht zur Wartung von Brandschutztüren obliegt laut Landesbauverordnung dem Eigentümer bzw. Betreiber der Immobilie. Sofern es sich um eine Arbeitsstätte handelt, ist auch der Unternehmer in der Pflicht. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.