Wartung und Überprüfung von Brandschutztüren und Toren

Wie oft muss eine Brandschutztür gewartet werden?

Im Allgemeinen müssen Brandschutztüren alle zwölf Monate von einer befähigten Person zur Prüfung von Brandschutztüren gewartet werden. Der Hersteller Ihrer Brandschutztüren hat eine Wartungsanleitung mitgeliefert. Darin sind die nötigen Wartungsarbeiten genau und verbindlich aufgeführt. Einmal im Jahr muss ein Sachkundiger mit einer professionellen Wartung gemäß DIN 31051 beauftragt werden, ebenso bei einer baulichen Veränderung

Wann ist eine Inspektion der Brandschutztüren notwendig?

Eine Inspektion und Wartung der Brandschutztüren ist regelmäßig notwendig, mindestens einmal jährlich, sowie nach jeder Nutzung im Brandfall oder baulichen Veränderung.

Wer darf Brandschutztüren warten?

Die Pflicht zur Wartung von Brandschutztüren obliegt laut Landesbauverordnung dem Eigentümer bzw. Betreiber der Immobilie. Sofern es sich um eine Arbeitsstätte handelt, ist auch der Unternehmer in der Pflicht. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.

Brandschutz Corsten background image