Brandschutz-Schulung

Schulung und Ausbildung für mehr Sicherheit

Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferschulungen bei Brandschutz Corsten

Sicherheit beginnt mit Wissen – und genau deshalb liegt uns das Thema Ausbildung und Schulung besonders am Herzen. Denn nur wer im Ernstfall richtig reagiert, kann Leben schützen und Schäden verhindern.

Unsere Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferschulungen vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern vor allem praxisnahes Handeln. Wir gestalten jede Schulung individuell und betriebsspezifisch, abgestimmt auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, baulichen Voraussetzungen und betrieblichen Abläufe. So stellen wir sicher, dass die Teilnehmer optimal auf mögliche Notfallsituationen vorbereitet sind.

Je mehr Menschen über die richtigen Abläufe im Brandfall oder bei einer Evakuierung Bescheid wissen, desto besser ist es um die Sicherheit aller Mitarbeitenden bestellt. Genau aus diesem Grund setzen wir uns mit großem Engagement dafür ein, immer mehr Menschen in diesem Bereich gut auszubilden und zu sensibilisieren.

Wenn auch Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten möchten, informieren Sie sich gerne über unsere Schulungsangebote – wir beraten Sie individuell und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb.

Evakuierungsübungen im Unternehmen

Ist eine Evakuierungsübung / Räumungsübung Pflicht?

Ja, laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Evakuierungsübungen bzw. Übungen zur Gebäuderäumung durchzuführen.

Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2. 3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.

Gerne begleiten wir die Durchführung Ihrer Evakuierungs- und / oder Räumungsübung.

Sprechen Sie uns gerne für eine Terminabsprache an.

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