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Schulung und Ausbildung für mehr Sicherheit

Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferschulungen bei Brandschutz Corsten

Sicherheit beginnt mit Wissen – und genau deshalb liegt uns das Thema Ausbildung und Schulung besonders am Herzen. Denn nur wer im Ernstfall richtig reagiert, kann Leben schützen und Schäden verhindern.

Unsere Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferschulungen vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern vor allem praxisnahes Handeln. Wir gestalten jede Schulung individuell und betriebsspezifisch, abgestimmt auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, baulichen Voraussetzungen und betrieblichen Abläufe. So stellen wir sicher, dass die Teilnehmer optimal auf mögliche Notfallsituationen vorbereitet sind.

Je mehr Menschen über die richtigen Abläufe im Brandfall oder bei einer Evakuierung Bescheid wissen, desto besser ist es um die Sicherheit aller Mitarbeitenden bestellt. Genau aus diesem Grund setzen wir uns mit großem Engagement dafür ein, immer mehr Menschen in diesem Bereich gut auszubilden und zu sensibilisieren.

Wenn auch Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten möchten, informieren Sie sich gerne über unsere Schulungsangebote – wir beraten Sie individuell und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb.

Brandschutz Corsten auf der FLORIAN 2025 in Dresden

Innovative Löschlösungen von Bridgehill jetzt mit Deutschlandzulassung

Vom 9. bis 11. Oktober fand in Dresden die renommierte Fachmesse FLORIAN statt – der wichtigste Treffpunkt für Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz. Über 400 Aussteller präsentierten ihre Produkte und Neuheiten, mehr als 30.000 Fachbesucherinnen und -besucher nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen und technische Innovationen zu informieren.

Auch Brandschutz Corsten war vor Ort, um sich über neue Trends und Lösungen im Bereich Brandschutz auszutauschen. Besonders im Fokus stand in diesem Jahr der Hersteller Bridgehill, der erstmals auf der FLORIAN vertreten war. Das Unternehmen präsentierte seine innovativen Brandschutz- und Feuerlöschdecken, die seit diesem Sommer über die offizielle Deutschlandzulassung nach DIN SPEC 91489:2024-11 verfügen.

Dank dieser Zulassung dürfen die Bridgehill-Löschdecken nun auch hierzulande verkauft werden – und sind ab sofort über Brandschutz Corsten erhältlich. Die Decken sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar und bieten eine effektive, sichere und nachhaltige Möglichkeit, Brände – etwa von Fahrzeugen oder Lithium-Ionen-Akkus – schnell unter Kontrolle zu bringen.

Mit der Aufnahme dieser innovativen Produkte in das Sortiment unterstreicht Brandschutz Corsten einmal mehr den Anspruch, Kundinnen und Kunden modernste und geprüfte Brandschutzlösungen anzubieten.

Jährliche Brandschutzunterweisung

Laut gesetzlicher Grundlage fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom Arbeitgeber, seine Mitarbeiter regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen.

Wir bieten Ihnen neben der Ausbildung zum Brandschutzhelfer auch die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter in der jährlichen Brandschutzunterweisung zu trainieren.

Die Unterweisung umfasst sowohl theoretische und praktische Aspekte, wie z.B. eine Identifizierung von Brandgefahren, das Verhalten im Falle eines Brandes und den Umgang mit Feuerlöschern. 

Um Sicherzustellen, dass die Kenntnisse aktuell und effektiv sind, muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich wiederholt werden.

Sprechen Sie uns an und wir trainieren Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort.

 

 

 

 

Schulung für Räumungs- und Evakuierungshelfer

Es ist wichtig, das im Unternehmen auch ein ausreichende Anzahl von Räumungs- und Evakuierungshelfern vorhanden ist.

Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine fundierte Ausbildung zum Räumungs- bzw. zum Evakuierungshelfer.

Gerne kommen wir vor Ort in Ihr Unternehmen und bilden direkt zu den vor Ort gegebenen Voraussetzungen aus.

Evakuierungsübungen im Unternehmen

Ist eine Evakuierungsübung / Räumungsübung Pflicht?

Ja, laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Evakuierungsübungen bzw. Übungen zur Gebäuderäumung durchzuführen.

Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2. 3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.

Gerne begleiten wir die Durchführung Ihrer Evakuierungs- und / oder Räumungsübung.

Sprechen Sie uns gerne für eine Terminabsprache an.

Schulung für Mitarbeiter im Bereich Brandschutz

Es ist jederzeit möglich, das in einem Betrieb ein Feuer ausbrechen kann.

Daher ist es hier wichtig, das hier eine ausreichende Anzahl an Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.

Wir bieten Ihnen eine fundierte Ausbildung zum Brandschutz- und auch Evakuierungshelfer in Ihrem Unternehmen vor Ort.

Sprechen Sie uns gerne an.

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