Gemäß der DIN 18650, der ASR A1. 7, der BGR 232 und der neu in Kraft getretenen DIN EN 16005 müssen kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, von einem Sachkundigen geprüft werden.
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Türen mit Sonderfunktionen (insbesondere Feuerschutztüren), Feststellanlagen sowie „kraftbetätigte Tore und Türen“ sind regelmäßig zu prüfen und zu warten. Diese Aufgaben dürfen nur entsprechend qualifizierte Fachleute durchführen, also in erster Linie diejenigen, die die Türen und Tore einbauen – Metallbauer.
Für elektrische Anlagen (DIN VDE 0105-100) und ortsfeste Betriebsmittel (DIN VDE 0100-600) gilt eine Prüffrist von mindestens 4 Jahren. In besonders sensiblen Bereichen (DIN VDE 0100 Gruppe 700) ist das Prüfintervall reduziert auf 1 Jahr.