Laut gesetzlicher Grundlage fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom Arbeitgeber, seine Mitarbeiter regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen.
Wir bieten Ihnen neben der Ausbildung zum Brandschutzhelfer auch die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter in der jährlichen Brandschutzunterweisung zu trainieren.
Die Unterweisung umfasst sowohl theoretische und praktische Aspekte, wie z.B. eine Identifizierung von Brandgefahren, das Verhalten im Falle eines Brandes und den Umgang mit Feuerlöschern.
Um Sicherzustellen, dass die Kenntnisse aktuell und effektiv sind, muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
Sprechen Sie uns an und wir trainieren Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort.